- Nachversteuerung
- spätere Versteuerung von gewährten Abzugsbeträgen bei der Einkommensteuer, wenn die Bedingungen, unter denen der Abzug gewährt wurde, nicht erfüllt werden.- 1. N. von den als Sonderausgaben abgezogenen Lebensversicherungsbeiträgen, wenn die Versicherungsansprüche der Tilgung oder Sicherung eines Darlehens dienen, dessen Finanzierungskosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind (§ 10 I 1 EStG, § 29 EStDV).- 2. N. von den als ⇡ Sonderausgaben abgezogenen Prämien bei Rentenversicherungen gegen Einmalbetrag, wenn vor Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschluss die Versicherungssumme ganz oder teilweise ausgezahlt, der Einmalbetrag ganz oder z.T. zurückgezahlt oder die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ganz oder z.T. abgetreten oder beliehen werden (§§ 10 V Nr. 2 EStG, 30 EStDV).- 3. N. von als Sonderausgaben abgezogenen ⇡ Bausparkassenbeiträgen, wenn vor Ablauf von zehn Jahren seit Vertragsabschluss die Bausparsumme ganz oder z.T. ausgezahlt, geleistete Beiträge ganz oder z.T. zurückgezahlt oder Ansprüche aus dem Bausparvertrag abgetreten oder beliehen werden (§§ 10 V Nr. 3 EStG, 31 EStDV). Seit Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für die Beiträge nur noch für Altfälle relevant (letztmalig für 2005).- 4. N. bei ⇡ negativem Kapitalkonto, das durch Einlagen- und Haftungsminderung entsteht oder sich erhöht (§ 15a III EStG).- 5. N. bei schädlicher Verfügung über Vermögensbeteiligungen vor Ablauf der Sperrfrist von sechs Jahren (§ 19a II EStG) durch ⇡ Pauschbesteuerung.
Lexikon der Economics. 2013.